MEHR RECHTSSICHERHEIT FÜR VIDEOÜBERWACHUNG IN ÖFFENTLICHEN BEREICHEN

Die große Koalition hat am 10. März 2017 für das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz gestimmt. Der Parlamentsbeschluss soll vor allem privaten Betreibern das Installieren von Kameras in öffentlichen Bereichen wie Einkaufszentren, vor Sportstadien und auf Parkplätzen erleichtern. Bei ihrer Abwägung über die Zulässigkeit von Videokameras im Datenschutz sollen die Landesdatenschutzbeauftragten den Sicherheitsaspekten in Zukunft ein größeres Gewicht als bisher einräumen. Das Gesetz geht auf ein Maßnahmenpaket zurück, das Innenminister Thomas de Maizière im vergangen August zur Stärkung der inneren Sicherheit vorgelegt hatte.

STIMMEN AUS DER DEBATTE ZUM VIDEOÜBERWACHUNGSVERBESSERUNGSGESETZ


In der Debatte zur Abstimmung wurde von den Gegnern auch sehr konstruktive Kritik geübt. So führt Frank Tempel (Die Linke) lt. Sitzungsprotokoll aus „Es gibt bereits solche Videokameras, und es gibt auch immer wieder Beispiele dafür, dass sie bei der Aufklärung von Straftaten geholfen haben – eben weil sie den Täter nicht von der Tat abgehalten haben…“ und weiter „Bei der Gefahrenabwehr machen sinnvoll postierte Kameras nur Sinn, wenn entsprechendes Personal die Gefahren live zur Kenntnis nimmt und entsprechende Maßnahmen einleiten kann In der Regel gibt es aber genau dieses Personal nicht.“

Allerdings übersieht er an dieser Stelle, dass die privaten Betreiber von Videoüberwachung, z.B. Einzelhändler im Einkaufszentrum, bereits geschultes Sicherheitspersonal vorhalten, das mithilfe von Kameras wesentlich effizienter agieren kann.

STIMMEN


Sebastian Hartman (SPD) nennt Fakten zur aktuellen Situation „Genau genommen haben wir eine Zahl von etwa 3 100 Kameras identifiziert, die möglicherweise infolge dieses Gesetzes dann rechtssicher aufgestellt sind. Wir regeln sowohl das Extrem, dass ein Privater sagt: „Ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll, also lasse ich es lieber ganz bleiben“, obwohl er den Bedarf sieht, als auch das gegenteilige Übermaß, indem wir klar sagen: Genau hier wollen wir für die Schutzgüter, Leben und körperliche Unversehrtheit handeln.“

Dr. Konstantin von Notz (Die Grünen) von der Opposition räumt ein „Videoüberwachung kann natürlich – das sage ich ganz deutlich für meine Fraktion – an neuralgischen Punkten im öffentlichen Raum helfen, Straftaten aufzuklären, wie das jüngst bei dem Angriff auf den Obdachlosen in Berlin der Fall war. Aber die Terrorismusbekämpfung und Mittel zur Strafverfolgung auf Dritte, auf Private zu übertragen, das führt auf die schiefe Bahn;“

FAZIT


Aus meinen Erfahrungen kennen private Sicherheitsfirmen und deren Personal die Abgrenzung ihrer Aufgaben zur Polizeiarbeit sehr gut und arbeiten Hand in Hand. Gerade bei der Sicherung von Veranstaltungen, Konzerten oder Fußballspielen sollte die Polizei umfassend durch private Sicherheitskräfte unterstützt und die Kosten für die Sicherheit der Besucher deutlich stärker von den Veranstaltern getragen werden. Dann könnte die Polizei sich auch mehr um die Allgemeinheit kümmern. Alles in allem bringt Dr. Notz hier ein sehr dünnes Argument, zeigt aber, dass die grundsätzlichen Positionen über sinnvollen Videoeinsatz nahe zusammen liegen. Es bleibt die Frage, ob die Praxis einer generalisierten Mißbrauchsvermutung gegenüber Videoüberwachung im Datenschutz jetzt Schritt für Schritt einer höheren Akzeptanz weichen wird, so wie es sich Innenminister Thomas de Maiziére in der Begründung des neuen Gesetzes vorstellt.

Stephan Beckmann

Februar 2017

Nachtrag:
Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz ist seit 25. Mai 2018 Bestandteil im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

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