Landesdatenschutz und Polizeigesetze

Der Betrieb einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist mit strengen Auflagen verbunden. Diese sind unter anderem in den jeweiligen Landesdatenschutz und Polizeigesetzen verankert. Ein Kriterium ist der Kriminalitätsschwerpunkt. Die Polizei sammelt die Daten in der Kriminalstatistik und legt dann die Kriminalitätsschwerpunkte fest. Der Grundgedanke ist sicher gut, der Ansatz sehr begrüssenswert. Kameras sollen nicht eine ganze Stadt, sondern kritische Bereiche gezielt überwachen. Wenn nun die Kriminalstatistik die Videoüberwachung begründet, zeigt diese Argumentation eine wesentliche Schwäche in der Praxis.

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Öffentlicher Platz in Stockholm. Die Polizei setzt Überwachungskameras zur Unterstützung ein.

(Foto Beckmann)

ERST VERBESSERTE SICHERHEIT

Sobald die Kameras in Betrieb sind, werden Ergebnisse erwartet. Das ist im besten Fall die sinkende Kriminalität. Endlich fühlen sich die betroffenen Bürger wieder sicher. Wenn das Konzept richtig greift, ist der überwachte Bereich nach einiger Zeit kein Kriminalitätsschwerpunkt mehr. Ziel erreicht. Allerdings geben die Landesdatenschutzgesetze dem Betreiber vor, dass er die Notwendigkeit einer Videoüberwachung regelmäßig überprüft. Schließlich sollen unbescholtene Bürger nicht mehr als notwendig durch eine Überwachung in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden. Wenn im Rahmen dieser Überprüfung die Kriminalitätsstatistik als wesentliches Kriterium für die Bewertung dient, dann wird die erfolgreiche Videoüberwachung jetzt wieder eingestellt.

DANN WIEDER STEIGENDE KRIMINALITÄT

Die Polizei kritisiert diese Praxis regelmäßig. Das Leid tragen die Bürger, die jetzt vermehrt Opfer werden und die Kriminalitätsstatistik erneut füllen. Es kommt der Zeitpunkt, da wird der Ort erneut zum Kriminalitätsschwerpunkt erklärt. Die Diskussion über die Installation einer Videoüberwachung beginnt von vorne. Das passierte zum Beispiel 2007 in der Innenstadt von Mannheim. Dort wurde die Videoüberwachung 2007 eingestellt und soll im laufe diese Jahres neu installiert werden.

Hand aufs Herz, würden Sie in einem Schwimmbad den Bademeister abschaffen, weil schon seit geraumer Zeit niemand mehr ertrunken ist? Stephan Beckmann

Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sollte 2016 den Sicherheitsaspekten der Bürger bei einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum mehr Gewicht verleihen. Das Gesetzt wurde dann im Mai 2018 in das neue BDSG mit aufgenommen. Die Grundlage der Entscheidung bleibt weiterhin eine Abwägung von Sicherheit und Freiheit. Die Betreiber der Videoüberwachung sollen den Zweck der Überwachung transparent beschreiben. Außerdem sollen sie das Risiko von Missbrauch der erhoben Daten mit geeigneten Maßnahmen minimieren. Für die Langlebigkeit der Entscheidung braucht es eine schlüssige Argumentation. Die Kriminalitätsstatistik ist nur ein Baustein von vielen. Oder würden Sie den Bademeister tatsächlich abschaffen?

Stephan Beckmann

April 2017

ARTIKEL ZUR VIDEOÜBERWACHUNG IN DER MANNHEIMER INNENSTADT
(zuletzt abgerufen am 2. Feb 2019)

Focus ONLINE

Auch in Wiesbaden wurden Kameras vor einigen Jahren ab- und werden jetzt wieder aufgebaut.

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