Videoüberwachung - neue Anwendungsregeln (DIN 62676-4:2016)

Eine praxisnahe Norm mit echtem Nutzen für Betreiber, Planer und Errichter einer Videoüberwachung

Die europäische Normenreihe "Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen" wurde in den vergangen Jahren Schritt für Schritt die durch die internationale  Normenreihe IEC 62767 ersetzt. Vor wenigen Tagen wurde dieser Prozess mit der Veröffentlichung der "Anwendungsregeln" DIN EN 62676-4:2016 (auch VDE 0830-71-4) abgeschlossen. Der Anwendungsbeginn ist der 1.7.2016.

Einheitlicher Internationaler, Europäischer und Deutscher Standard für Videoüberwachung


Mit der aktuellen Veröffentlichung der Anwendungsregeln hat sich die Sicherheitsindustrie auf einen einzigen globalen Standard für Videoanlagen geeinigt. Aus europäischer und deutscher Sicht haben die Inhalte der Anwendungsregeln von 2012 weiter Bestand. Die IEC 62767-4:2014 ist aus der europäischen EN 50132-7:2012 entstanden. Einige Formulierungen wurden angepasst, um die Inhalte besser zu transportieren. Die deutsche Anerkennung einer internationalen Norm erfordert immer denselben formalen Prozess, der jetzt abgeschlossen ist. Für die DIN EN 50132-7 besteht eine Übergangsfrist bis April 2018, spätestens dann hat sie ausgedient.

Die Anwendungsregeln in der Konzeption einer Videoüberwachung


Die Planung einer Videoüberwachung bedeutet im Grund genommen nicht mehr, als geeignete Kameras an der richtigen Stelle zu montieren und geeignete Bilder zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort verfügbar zu haben, damit der Anwender die passenden Maßnahmen ergreifen kann.

Wenn Betreiber, Planer und Errichter eine normkonforme Leistung vereinbaren, helfen die Anwendungsregeln allen Parteien. Für ein erfolgreiches Projekt müssen Planer und Errichter genau wissen, welche Ziele der Betreiber mit der Videoüberwachung erreichen will. Nur dann können sie die passenden Komponenten einsetzen.

Dem Betreiber helfen die Anwendungsregeln bereits bei der Budgetierung der geplanten  Investition. Die konkreten und nachvollziehbaren Festlegungen der Betriebsanforderungen, basierend auf einer Risikoanalyse, bilden eine sachliche Grundlage für die Entscheidung zur geplanten Investition. Die beschriebenen Betriebsanforderungen umfassen technische Aspekte ebenso wie Prozesse und Ressourcen. Zum Beispiel soll eine Videoanlage zum Perimeterschutz vom Pförtner bedient werden.

"Welche Prioritäten gelten für den Pförtner, wenn gerade zwei LKW vor der Haupteinfahrt stehen, am Nebentor ein Handwerker klingelt und parallel ein Videoalarm eingeht?"

Die Anwendung der Norm wirft derartige Fragestellungen auf und regt zur Klärung aus unterschiedlichen Perspektiven an. Schritt für Schritt versammeln sich die verschiedenen Entscheidungsträger des Anwenders in einem Boot und rudern in dieselbe Richtung. Der Nutzen der geplanten Investition wird für jeden nachvollziehbar.

Prüfungen für die Abnahme der Videoüberwachung


Wenn die Erwartungen im Vorfeld sauber geklärt sind, sollte der folgende Satz keinen Platz mehr bekommen:


"Das habe ich mir ganz anders vorgestellt - was haben Sie mir denn da für einen Kram verkauft?"

Die Anwendungsregeln beinhalten ein Portfolio an Prüfungen für die Abnahme der neu installierten Videoüberwachung. Die Prüfungen bieten sich ebenfalls für regelmäßige Kontrollen im Rahmen von Wartungen an.

Prüfungen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Anlage und Prüfungen zur Leistungsfähigkeit des Bedieners


Die Ergebnisse der Prüfungen sind für den Laien einfach nachvollziehbar und können daher auch von einem unerfahrenen Betreiber gut bewertet werden. Wo Prüfungen nicht bestanden werden, lässt sich sofort Handlungsbedarf ableiten. Technische Änderungen oder Schulungsbedarf für den Bediener sind typische Ergebnisse der Prüfung.

Datenschutzbeauftragter und Betriebsrat


Die festgelegten Betriebsanforderungen umfassen die wesentlichen Aspekte zum Betrieb der geplanten Anlage und ermöglichen dem Datenschutzbeauftragten eine Beurteilung und die Übernahme der Beschreibung in seine Dokumentation.  Dasselbe gilt für die Verabschiedung einer Betriebsvereinbarung. Die einmal erfassten Betriebsanforderungen dokumentieren die geplante Maßnahmen und schaffen auch hier eine wichtige Grundlage für die notwendige Zustimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Stephan Beckmann

Juli 2016

Quellen:
DIN 62676-4:2016

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