BILDQUALITÄT UND LÖSCHFRISTEN DER VIDEOÜBERWACHUNG

Am 28. September 2017 bittet die Polizei Konstanz die Bevölkerung um Unterstützung bei der Fahndung nach einem Erpresser, der vergiftete Lebensmittel in einem Geschäft in Friedrichshafen platziert hat. Dazu veröffentlichte die Polizei Bilder aus der Überwachungskamera des betroffenen Einzelhändlers. Sofort lieferte die Bevölkerung viele Hinweise auf den Täter, weil die Medien die Bilder verbreiten. Der mutmaßliche Täter wird noch am 30.09.2017 in Tübingen verhaftet. Gegen 17:00 werden Meldungen veröffentlicht, dass der Mann seine Tat beim Haftrichter gestanden hat.

My Image

Die Polizei veröffentlichte Bilder der Überwachungskamera.

(Polizei Friedrichshafen)

DANKE AN DIE BETREIBER UND DIE BELEGSCHAFT


Der Einzelhandel ist der größte Anwender von Videotechnik. In diesem Fall hatte der Betreiber Geld in hochauflösende Kameras investiert. Außerdem hat die Belegschaft der Videoüberwachung zugestimmt. Nur deshalb kann die Polizei ihre Fahndung auf solch qualitativ hochwertige Bilder stützen.

ERKENNBARKEIT DER PERSON AUF DEN BILDERN

Die Bilder der Videoüberwachung stammen aus hochauflösenden Kameras. Ein Portrait des Täters im Kassenbereich hat die Qualität, die ein Erkennen ermöglicht. Genau deshalb bestehen jetzt gute Chancen, dass der Täter von Personen aus seinem sozialen Umfeld wiedererkannt wird. In dieser Hinsicht wurde die Videoanlage zweckmäßig geplant und ausgeführt.
Doch was hätte dass alles geholfen wenn die Bilder bereits vor dem Start der Ermittlungen aufgrund von Löschfristen nicht mehr zur Verfügung gestanden hätten?

My Image

Das Porträt der tatverdächtigen Person in einer Qualität, die Erkennen ermöglicht.

(Unsplash)

LÖSCHFRIST FÜR BILDER DER VIDEOÜBERWACHUNG


Gerade gestern konnte ich an einer Diskussion über die Löschfristen von Videobildern teilnehmen. Aus der Sicht der Datenschützer sollten Videobilder möglichst schnell wieder gelöscht werden. In einigen Landesdatenschutzgesetzen sind Löschfristen von 48 Stunden vorgesehen, die dann für Behörden gelten. Aus meiner Sicht gelten diese Fristen zum Glück nicht für Betreiber einer Videoüberwachung in der Privatwirtschaft. Im Zuge der kommenden EU-Datenschutzgrundverordnung werden neue Fristen von 72 Stunden diskutiert. Auch werden generelle Löschfristen für jedermann angedacht.

Welche Folgen können streng geregelte Löschfristen im Kontext von Erpressung oder Bombendrohungen haben? Was wäre, wenn Täter sich bei der Vorbereitung solcher Greueltaten einfach darauf einstellen. Also wenn die Täter ihre Aktionen in aller Ruhe vorbereiten und dabei sich dabei von Überwachungskameras filmen lassen. Doch informiert der Täter seine Opfer erst, wenn er weiß, dass gesetzlich geregelte, einheitliche Löschfirsten verstrichen sind. So wird den Behörden ein sehr wirksames Mittel der Strafverfolgung, und im Fall von Erpressung auch der Vereitelung weiterer Taten, ganz einfach genommen. Auf der anderen Seite würde feste Löschfristen den Betreibern mehr Rechtssicherheit geben. Diese Fristen könnten sehr großzügig dimensioniert sein. So oder so sollte der Betreiber die Aufzeichnungsdauer begründen und mit betroffenen Mitarbeitern abstimmen.

Bisher gibt es für privatwirtschaftlich betriebene Videoüberwachung keine festen Löschfristen. Der Betreiber muss nach derzeitiger Gesetzeslage die geplante Aufzeichnungsdauer seiner Videoüberwachung aus Risikoanalyse und betrieblichen Abläufen argumentieren und mit seiner Belegschaft abstimmen. Eine Praxis, die sich bewährt hat und sich auch in Zukunft bewähren soll.

Stephan Beckmann

September 2017

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.