Vorbereitung
In der Vorbereitung sichte ich vorhandene Unterlagen. Dazu gehören Ihre Risikoanalyse, ein vorhandenes Schutzkonzept, relevante Betriebsvereinbarungen, Anweisungen zum Datenschutz, geplante bauliche oder organisatorische Veränderungen, Dokumente zur vorhandenen Sicherheitstechnik und andere Informationen, die für eine Erreichung Ihres Projektzieles von Bedeutung sind. Sie benennen die internen und externen Beteiligten (Stakeholder) für das Projekt und erläutern bekannte oder erwartete Widerstände. Als Ergebnis dieser Vorbereitung erhalten Sie einen Fragenkatalog zu den gesichteten Unterlagen. Die nächste Phase ist die Erstellung der Bedarfsbeschreibung. Als Zwischenschritt klären wir bei Bedarf Fragen zu Ihrer Risikoanalyse und Ihrem Schutzkonzept.
Betriebsanforderung
Basierend auf den Anwendungsregeln für Videoüberwachungsanlagen (DIN EN 62676-4) entsteht in einem Prozess aus Ortsterminen und Beratungsgesprächen eine detaillierte Beschreibung der erwarteten Ergebnisse aus den geplanten Maßnahmen. Die zentralen Fragen sind:
- Welche Ereignisse sollen von der Videoüberwachung erfasst werden?
- Welche Details sollen dabei erkennbar sein?
- Welche Maßnahmen soll der Bediener beim Eintreten der Ereignisse veranlassen?
- Wie ist die Verfügbarkeit von Anlage und Bediener?
- Wie werden Ausfälle kompensiert?
- Wie wird das Erreichen der vorgenannten Kriterien meßbar?
Die Betriebsanforderung ist eine funktionelle Beschreibung. Für Ihr Unternehmen werden die organisatorischen Anforderungen aufgezeigt. Für Anbieter personeller Dienstleistungen und technischer Lösungen entsteht ein klares Anforderungsprofil. Die gewonnene Transparenz im Zusammenspiel von Mensch und Technik ermöglicht fundierte Entscheidungen über den Anteil von Mensch und Technik an der Gesamtlösung.
Die Bedarfsbeschreibung bildet eine wichtige Grundlage für die Inhalte einer Betriebsvereinbarung und für die Begründung der Notwendigkeit der Videoüberwachung im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).