(unsplash by Nathaniel Dahan)
Du wirst Im Training Deine Transparenz und Hinweispflichten der DSGVO umsetzen. Du wirst berechtigte Interessen für Videoüberwachung bewerten und dokumentieren.
Du betreibst eine Videoüberwachung und filmst damit als Einzelhändler oder Unternehmer in Deinen Geschäftsräumen oder den Außenbereich vor der Tür. Das bedeutet, die persönlichen Rechte Deiner Mitarbeiter, Kunden oder von zufälligen Passanten werden eingeschränkt. Du hattest sicherlich gute Gründe für diese Investition in eine Videoüberwachung.
Nach dem Seminar hast Du den Umfang Deiner Kameraanlage sauber begründet und kannst Deine Datenschutz-Dokumentation beschreiben und komplettieren. Dabei stützen wir uns auf die Norm DIN 62676-4 "Videoüberwachung - Anwendungsregeln".
Zum Seminar bekommst Du Musterdokumente, die Du für Dein Geschäft anpassen kannst. Vermutlich hast Du das vorgelagerte Hinweisschild "Achtung Videoüberwachung" längst ausgehängt und zeigst Deinen Kunden auch die erweiterten Informationen gemäß DSGVO. Darüber hinaus entwickelst Du im Seminar die individuelle Begründung für Deine Videoüberwachung , so wie es der Datenschutz erwartet. Darin wirst Du die Abwägung Deiner berechtigten Interessen gegen die Rechte der Betroffenen schriftlich festhalten, wie es in §4 BDSG verlangt wird.
Nach den Lektionen kannst Du die entstandenen Abschnitte Deiner Dokumentation als Übungsaufgabe einreichen und bekommst mein Feedback.
Auch wenn Du Dich bisher nur wenig mit der Videotechnik beschäftigt hast, wirst Du lernen, wie leicht Du die Bildqualität Deiner Videoanlage auf Basis der Videonorm DIN 62676-4 selber überprüfen kannst. Die passende Prüftafel kannst Du selber ausdrucken. Du erfährst, warum wir Menschen dazu neigen, die Leistungsfähigkeit von Videobildern zu überschätzen. Du kannst selber verifizieren, inwieweit Deine installierten Kameras Deine Erwartungen an Dein Videosicherheitssystem tatsächlich erfüllen. Mit der genormten Messmethode nach DIN 62676-4 kannst Du für den Datenschutz belegen, wie intensiv jede Kamera in die persönlichen Rechte der gefilmten Personen eingreift und angemessen argumentieren.
Mit diesem Seminar richte ich mich gezielt an die Betreiber einer Videoüberwachung und interne oder externe Beauftragte für Datenschutz, die dieses Thema behandeln.
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