Ein aktueller Fall zum Thema Datenschutz und Videoüberwachung beschäftigt Facherrichter, Planer und Betreiber von Videoüberwachung. Hätte eine rechtzeitige Mediation ein besseres Ergebnis für die Betroffenen erzielen können?DER STREIT VOR GERICHT
Eine Klägerin aus Bad Salzuflen fühlt sich durch Überwachungskameras des Nachbarn beobachtet und die Richter geben ihr recht. Ein Unternehmer muss jetzt zwei seiner Kameras von seinem Grundstück entfernen. Seine Nachbarin hatte erfolgreich vor Gericht geklagt, weil sie sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht beschränkt fühlt.
Mit ihrer Entscheidung vom 8.7.2015 hat die Berufungskammer am Landgericht Detmold eine Entscheidung des Amtsgerichtes Lemgo vom Februar bestätigt.
Als Sicherheitsberater und Wirtschaftsmediator hätte ich allen Beteiligten einen anderen Verlauf gewünscht. Hier ein Gedankenspiel mit einem alternativen Szenario. In dieser Angelegenheit spricht vieles dafür, dass ein Mediationsverfahren die bessere Variante gewesen wäre. Da ist die emotionale Komponente, weil die Klägerin und der Beklagte Nachbarn sind, sich also Tag für Tag an den Streit erinnern werden. Und die sachliche Komponente, dass Betreiber einer Videoüberwachung in Deutschland ein Prozessrisiko eingehen.DIE POSITIONEN DER ZERSTRITTENEN PARTEIEN
Aus dem ihrem jeweils eigenen Blickwinkel hat jede Partei gute Gründe für ihr Handeln angeführt. Am Ende hat der Unternehmer den Prozess verloren und zehn Tage Zeit, die strittigen Kameras abbauen zu lassen, ansonsten droht Ihm Besuch vom Gerichtsvollzieher. Die Kosten für das Verfahren muss er auch noch tragen.
Der Unternehmer hat Ende 2012 eine Videoüberwachungsanlage installieren lassen, weil er sein Eigentum – Büroräume und eine Halle – vor Einbrüchen und Vandalismus schützen wollte. Außerdem gab der Mann an, dass die Nachbarin regelmäßig unerlaubt sein Grundstück befahre, dort wende oder gar ihr Auto abstelle. Insgesamt vier Kameras nehmen bei Bewegung Bilder auf und werden für vier Wochen gespeichert. Zwei Kameras waren auf das Haus der Nachbarin gerichtet.
„Das ging so weit, dass fast bis ins Schlafzimmer gefilmt werden konnte. Der Eingangsbereich konnte fokussiert werden. Und man konnte sehen, wann meine Mandantin den Müll rausbrachte und wer zu Besuch kam“
sagte Rechtsanwalt Heiko Hadjian aus Bad Salzuflen der Presse. Die Klägerin begründete den juristischen Schritt damit, dass sie den Gedanken, Tag und Nacht überwacht zu werden, nicht ertragen könnte.
(siehe auch Überwachungsdruck)
Stephan Beckmann
Juli 2016
Quellen:
Landgericht Detmold LG 2015 10_S_52_15
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